Win­d­ener­gie­an­la­gen auf See

Ausschreibungsverfahren

Die Förderung für Windenergie auf See wird seit Inkrafttreten des WindSeeG wettbewerblich ermittelt. Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) trat am 1. Januar 2017 in Kraft und wurde am 10. Dezember 2020 novelliert. Für alle Windenergieanlagen auf See, die ab 2021 in Betrieb genommen werden, wurden Ausschreibungen eingeführt. Die Ausschreibungen führt die Beschlusskammer 6 durch.

Kontakt

Beschlusskammer 6
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Fax: 0228 14 -5969

E-Mail: [email protected]

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